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   ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05   

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ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05 (https://dejure.org/2005,30505)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05 (https://dejure.org/2005,30505)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 7 Ca 3835/05 (https://dejure.org/2005,30505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Versendung von Gewaltpornos auf dem Firmencomputer rechtfertigt Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Gewaltvideos bedeuten Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05
    Schließlich führen auch die Maßstäbe, die das BAG an die private Nutzung des Internets anlegt (vgl. BAG vom 7.7.2005, Az. 2 AZR 581/04 ), im vorliegenden Fall nicht zu einer gravierenden Pflichtverletzung.
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Kläger durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt (vgl. LAG Hamm vom 13. März 2001, Az: 11 Sa 2157/99 , BAG vom 13. März 1997 in NZA 1997, 844 [BAG 13.03.1997 - 2 AZR 512/96] ).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05
    Auch ist es dem Arbeitgeber grundsätzlich verwehrt, sich zum Moralapostel über das Privatleben seiner Arbeitnehmer aufzuschwingen (vgl. BAG vom 23.6.1994 in NZA 1994, 1080 [BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93] ).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05
    Dies ist auch dann der Fall, wenn es um besonders schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar war und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (st Rspr. des BAG vgl. BAG vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 ).
  • LAG Hamm, 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99

    Inhalt der Berufungsbegründung; Feststellungsbegehren auf Bestehen eines

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Kläger durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt (vgl. LAG Hamm vom 13. März 2001, Az: 11 Sa 2157/99 , BAG vom 13. März 1997 in NZA 1997, 844 [BAG 13.03.1997 - 2 AZR 512/96] ).
  • LAG München, 30.10.1981 - 3 TaBV 29/81
    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05
    Bei einer solchen primär außerordentlichen Kündigung greift der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 5 BetrVG nicht (so auch Kania im ErfK § 102 BetrVG Rn. 32, LAG Hamm in DB 1982, 1679).
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